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Aktenzeichen 427/99
Datum 07.03.1899
Leitsatz Liegt ein wirksamer Revisionsgrund vor, wenn der Beschluss, durch welchen das Hauptverfahren unter Zurückweisung eines vom Angeklagten gestellten Antrages auf Voruntersuchung eröffnet worden, vom Angeklagten mit der sofortigen Beschwerde angefochten ist, diese Beschwerde aber von der Strafkammer als unzulässig verworfen, und zur Hauptverhandlung geschritten wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD1B0079
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