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Aktenzeichen 109/99

Datum 02.03.1899

Leitsatz 1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser Verurteilung eingeleiteten Verfahren gegen die übrigen an der Strafthat Beteiligten das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses? 2. Darf das Protokoll über die im Ermittelungsverfahren erfolgte verantwortliche Vernehmung einer Person, gegen die sodann die öffentliche Klage nicht erhoben wurde, nach ihrem Tode in der Hauptverhandlung gegen Angeklagte, zu denen sie in einem Angehörigkeitsverhältnisse nach § 51 St.P.O. stand, verlesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD190072

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