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Aktenzeichen 65/99

Datum 02.03.1899

Leitsatz Hindern, wenn bei Vergehen gegen § 2 des preußischen Gesetzes, betr. das Spiel in außerpreußischen Lotterieen, vom 29. Juli 1885 der Instanzrichter eine fortgesetzte Strafthat festgestellt hat, Urteile, die von außerpreußischen Gerichten wegen der nicht in Preußen begangenen einzelnen Thätigkeitsakte der Gesamthandlung erlassen sind, die nochmalige Verfolgung vor preußischen Gerichten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD150057

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