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Aktenzeichen 341/99
Datum 28.02.1899
Leitsatz Gehört zum Thatbestande der Urkundenfälschung, daß von der Urkunde zur Täuschung über dasjenige Rechtsverhältnis, für dessen Beweis die Urkunde von Erheblichkeit ist, Gebrauch gemacht wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD140056
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