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Aktenzeichen 4946/98
Datum 23.02.1899
Leitsatz Wann liegt im Sinne der §§ 2 und 9 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen eine von einer Centralbehörde getroffene Anordnung vor?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD0F0039
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