zurück

Aktenzeichen 2/99

Datum 20.02.1899

Leitsatz 1. Steht die in einer Schlägerei von einem schuldhaft Mitbeteiligten begangene Körperverletzung im Verhältnisse des § 73 St.G.B.'s zu der Schlägerei? 2. Kann einem nicht ohne sein Verschulden in eine Schlägerei Hineingezogenen bezüglich der von ihm darin begangenen Körperverletzung der Strafausschließungsgrund der Notwehr zur Seite stehen? 3. Ist auch derjenige wegen seiner schuldhaften Beteiligung an der Schlägerei strafbar, der selbst, und zwar allein in dieser Schlägerei eine schwere Körperverletzung erlitten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD0E0033

Download PDF

zurück