zurück

Aktenzeichen 63/99

Datum 06.02.1899

Leitsatz Schließt bei sachlicher Konkurrenz der in den §§ 10 und 11 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1878 (R.G.Bl. S. 133) vorgesehenen Verfehlungen der § 12 dortselbst die Zuerkennung einer Geldstrafe für jede der beiden Verfehlungen unter Zusammenrechnung der Geldstrafen aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD040011

Download PDF

zurück