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Aktenzeichen 5140/98

Datum 03.02.1899

Leitsatz 1. Welches von mehreren in derselben Strafsache ergehenden Urteilen ist nach § 79 St.G.B.'s dafür entscheidend, ob zur Zeit der Verurteilung eine gegen denselben Angeklagten früher erkannte Strafe verbüßt war? 2. Ist § 398 Abs. 2 St.P.O. verletzt, wenn ein den § 79 St.G.B.'s außer Betracht lassendes Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben, alsdann die früher erkannte Strafe verbüßt und nunmehr die gleiche Strafe wie in dem aufgehobenen Urteile verhängt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD030007

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