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Aktenzeichen 1666/98

Datum 13.05.1898

Leitsatz Kann eine Mehrzahl zeitlich aufeinander folgender, aber aus einem einheitlichen Vorsatze hervorgegangener Mißhandlungen derselben Person auch dann als eine und dieselbe (fortgesetzte) strafbare Handlung im Sinne des § 73 St.G.B.'s angesehen werden, wenn die einzelnen Mißhandlungen teils in einfachen Körperverletzungen nach § 223, teils in Körperverletzungen mittels gefährlichen Werkzeuges nach § 223 a St.G.B.'s bestehen, und wonach bestimmt sich in einem solchen Falle das Erfordernis des Strafantrages und das anzuwendende Strafgesetz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC320150

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