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Aktenzeichen 1115/98

Datum 10.05.1898

Leitsatz 1. Bedeutung eines "zum öffentlichen Nutzen" dienenden Gegenstandes im Sinne des § 304 St.G.B.'s. 2. "Öffentliches Zeichen der Autorität" im Sinne des § 135 St.G.B.'s. 3. Erfordernisse eines "zur Bezeichnung eines Wasserstandes bestimmten Merkmales" im Sinne des § 274 Nr. 2 St.G.B.'s sowie des § 30 Nr. 3 des preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880. 4. Was ist zur Erfüllung des im § 274 Nr. 2 St.G.B.'s aufgestellten Merkmales der "Absicht, einem Anderen Nachteil zuzufügen", erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC310143

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