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Aktenzeichen 1304/98

Datum 05.05.1898

Leitsatz Liegt eine Verletzung des Gesetzes vor, auf der das Urteil beruhen kann, wenn in einem Falle, wo die Urteilsverkündigung ausgesetzt gewesen ist, vor derselben die Urteilsgründe nicht schriftlich festgestellt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC2F0140

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