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Aktenzeichen 1076/98

Datum 26.04.1898

Leitsatz Ist der § 289 St.G.B.'s auch dann anwendbar, wenn ein Faustpfand, welches dem Vermieter neben und aus Aulaß der Ausübung seines gesetzlichen Pfandrechtes vertraglich bestellt worden ist, aus dem Pfandbesitze des Vermieters in rechtswidriger Absicht weggenommen, aber in die Mietslokalität zurückgebracht und damit dem gesetzlichen Pfandrechte wieder unterworfen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC2B0131

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