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Aktenzeichen 1016/98

Datum 21.04.1898

Leitsatz Ist das Reichsgericht oder das Oberlandesgericht oder sind beide zur Entscheidung über die Revision gegen ein Urteil der Strafkammer zuständig, durch welches diese in verbundenen Strafsachen teils in erster Instanz, teils als Berufungsgericht erkannt und eine Gesamtstrafe ausgesprochen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC280125

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