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Aktenzeichen 956/98

Datum 19.04.1898

Leitsatz 1. Was versteht § 301 St.G.B.'s unter dem "sich erteilen lassen" eines Zahlungsversprechens? 2. Verlangt § 301 einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Leichtsinne oder der Unerfahrenheit des Minderjährigen einer- und dem Zahlungsversprechen andererseits? 3. Enthält die Bitte um Kreditgewährung ein Zahlungsversprechen? 4. Ist als mündliches Zahlungsversprechen ein solches durch schlüssige Handlungen anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC260118

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