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Aktenzeichen 922/98

Datum 18.04.1898

Leitsatz Wie ist nach § 66 des preußischen Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (G.S. S. 175) die Strafe zu bemessen, wenn bei einer Steuererklärung eine Verkürzung der Steuer zugleich bewirkt und versucht worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC240112

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