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Aktenzeichen 1156/98
Datum 19.04.1898
Leitsatz Gehört es nach der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 3. Juli 1891 (G.S. S. 233) zu den Amtsbefugnissen des Gemeindevorstehers, die Richtigkeit der Abschriften von Urkunden zu bescheinigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC230110
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