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Aktenzeichen 753/98

Datum 05.04.1898

Leitsatz Ist ein Handeltreibender, der die bezogenen Waren teils im Wege des Hausierens vertreibt, teils in stehendem Betriebe verkauft, stets als buchführungspflichtiger Vollkaufmann anzusehen, wenn sein Handelsumsatz im ganzen kein unbedeutender ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC220108

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