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Aktenzeichen 823/98

Datum 31.03.1898

Leitsatz 1. Kann ein Betriebsgeheimnis auch dann als nachgewiesen erachtet werden, wenn die dasselbe bildende Thatsache zwar in einer früheren Zeit bekannt gewesen, indes zur Zeit der unbefugten Mitteilung der Thatsache an Dritte unbekannt war? 2. Kann in der unbefugten Mitteilung der in einer Fabrik angefertigten Modelle eine Mitteilung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC1D0090

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