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Aktenzeichen 674/98

Datum 15.03.1898

Leitsatz Bedarf es eines Hinweises auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes im Sinne des § 264 Abs. 1 St.P.O., wenn die Strafkammer, abweichend vom Eröffnungsbeschlusse, nicht Veranstaltung einer Ausspielung (§ 286 Abs. 2 St.G.B.'s), sondern Veranstaltung einer Lotterie (§ 286 Abs. 1 St.G.B.'s) annimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC180071

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