zurück

Aktenzeichen 359/98

Datum 08.03.1898

Leitsatz Zu § 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 (R.G.Bl. S. 145). Anwendung desselben auf eine der Behörde gemachte Anzeige. Verhältnis zu § 193 St.G.B.'s. Begriff des Verbreitens, der Behauptung "über" das Erwerbsgeschäft, der Waren "des" Antragstellers. Erfordernis des Bewußtseins, daß die Behauptung zur Schädigung des Geschäftsbetriebes geeignet ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC160063

Download PDF

zurück