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Aktenzeichen 1023/98
Datum 15.04.1898
Leitsatz Kann als Thäter nach § 26 oder § 34 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 (R.G.Bl. S. 381) bestraft werden, wer bei öffentlich veranstalteten Pferderennen für Rechnung eines inländischen Wettunternehmens Wetteinsätze unter Aushändigung unversteuerter Ausweise entgegennimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC120053
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