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Aktenzeichen 93/98

Datum 04.02.1898

Leitsatz 1. Droht im Sinne des § 288 St.G.B.'s die Zwangsvollstreckung, wenn die Veräußerung oder das Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen denjenigen Anspruch erst zur Entstehung bringt, betreffs dessen die Vereitelung der Zwangsvollstreckung in Frage kommt? 2. Kann nach dem Rechte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin angenommen werden, daß die Zwangsvollstreckung seitens der Hypothekgläubiger eines Grundstückes demjenigen drohe, welcher vom Grundstückseigentümer das Inventar des Grundstückes gekauft und übergeben erhalten hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC080022

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