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Aktenzeichen 52/98

Datum 14.02.1898

Leitsatz Liegt ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründender unabwendbarer Zufall in der bei einem Gerichte bestehenden Einrichtung, daß die Briefe von der Post abgeholt werden und dadurch die Ankunft der Briefe beim Gerichte verzögert wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC060019

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