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Aktenzeichen 4736/97

Datum 07.02.1898

Leitsatz Wird die Frist des § 381 St.P.O. gewahrt, wenn die schriftliche Einlegung des Rechtsmittels am letzten Tage der Frist dem Gerichtsschreiber nach dem Schlusse der Dienststunden in dessen Wohnung übergeben und von ihm angenommen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC030004

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