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Aktenzeichen 196/98
Datum 04.02.1898
Leitsatz Sind die in den preußischen Gesindedienstbüchern enthaltenen Zeugnisse der Dienstherrschaft als Leumundszeugnisse anzusehen, deren Verlesung in der Hauptverhandlung unzulässig ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB8B0439
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