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Aktenzeichen 3975/97

Datum 18.01.1898

Leitsatz Kann die Konfiskation eines Gegenstandes, in Bezug auf welchen eine Zolldefraudation begangen ist, als Strafe gegen den Defraudanten auch dann ausgesprochen werden, wenn nach Vollendung der Defraudation und vor der Beschlagnahme des Gegenstandes dieser durch Veräußerung in das Eigentum eines Dritten, der an der Defraudation nicht teilgenommen hat, übergegangen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB850413

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