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Aktenzeichen 4197/97

Datum 11.01.1898

Leitsatz 1. Trifft § 16 des Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (R.G.Bl. S. 441) den Fabrikanten, welcher seine Geschäftsbriefe mit dem Staatswappen versieht, um den Schein eines ihm zustehenden Vorrechtes zu erregen? 2. Was versteht § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 (R.G.Bl. S. 145) a) unter Auszeichnungen, b) unter Angaben thatsächlicher Art? Inwieweit können derartige Angaben in einer bildlichen Darstellung gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB840406

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