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Aktenzeichen 3090/97

Datum 22.10.1897

Leitsatz Ist bei der gemäß § 73 St.G.B.'s zu treffenden Entscheidung darüber, welches Gesetz die schwerste Strafe androhe, auf die von einem der einschlagenden Gesetze für den Fall mildernder Umstände zugelassene außerordentliche Strafe Rücksicht zu nehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB5D0284

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