zurück
Aktenzeichen 3090/97
Datum 22.10.1897
Leitsatz Ist bei der gemäß § 73 St.G.B.'s zu treffenden Entscheidung darüber, welches Gesetz die schwerste Strafe androhe, auf die von einem der einschlagenden Gesetze für den Fall mildernder Umstände zugelassene außerordentliche Strafe Rücksicht zu nehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB5D0284
zurück