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Aktenzeichen 1279/97
Datum 12.06.1897
Leitsatz Ist nach der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz der Gemeindevorsteher als Organ des Bürgermeisters zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB320151
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