zurück

Aktenzeichen 1279/97

Datum 12.06.1897

Leitsatz Ist nach der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz der Gemeindevorsteher als Organ des Bürgermeisters zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB320151

Download PDF

zurück