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Aktenzeichen 1489/97
Datum 01.06.1897
Leitsatz 1. Inwieweit liegt dem mit der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe befaßten Amtsrichter die Pflicht zur Überwachung des richtigen Vollzuges der Strafe in der Strafanstalt ob? 2. Stellt die irrtümliche Überzeugung, daß eine solche Pflicht nicht bestehe, an sich eine unter den Schutz des § 59 St.G.B.'s fallende Nichtkenntnis dar, und was gehört zur Begründung der Annahme, daß diese Unkenntnis durch Fahrlässigkeit verschuldet sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB2C0135
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