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Aktenzeichen 1508/97

Datum 01.06.1897

Leitsatz Dürfen dem Nebenkläger, wenn auf dessen Revision das erste Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen worden ist, im Falle der Freisprechung des Angeklagten durch das neue erstinstanzliche Urteil die Kosten des Verfahrens "seit Einlegung der Revision" auferlegt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB290128

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