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Aktenzeichen 909/97
Datum 08.04.1897
Leitsatz Worauf hat sich im Falle des § 148 Nr. 1 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 (R.G.Bl. S. 97), betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, das Wissen des Arbeitgebers zu erstrecken? Kann das hier bezeichnete Vergehen mit Betrug ideell konkurrieren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB190086
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