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Aktenzeichen 499/97

Datum 08.04.1897

Leitsatz Wie ist die Bestimmung in Art. 2 Abs. 2 der sog. Berner Konvention vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493) auszulegen? Enthält § 3 des französischen Gesetzes über die Freiheit der Presse vom 29. Juli 1881 nur eine Ordnungsvorschrift? Ist in der Vorschrift des Art. 6 des französischen Gesetzes vom 19. Juli 1793 eine Bedingung für den Erwerb des Urheberrechtes oder nur eine Prozeßvoraussetzung zu finden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB180081

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