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Aktenzeichen 717/97

Datum 18.03.1897

Leitsatz Ist eine des Hausfriedensbruches schuldige Person mit Waffen versehen gewesen, wenn sie die Waffen verborgen mit sich geführt hat? Kommt es für die Frage, ob der Straferschwerungsgrund vorliegt, nur auf den Angenblick des widerrechtlichen Eindringens oder auf das an dieses sich unmittelbar anschließende widerrechtliche Verweilen an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB170078

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