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Aktenzeichen X. 977

Datum 07.05.1897

Leitsatz Kann der Ehemann der Verletzten sich auf Grund der Vorschrift des § 188 preuß. A.L.R. II. 1 dem Verfahren als Nebenkläger auschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB160077

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