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Aktenzeichen 1290/97
Datum 04.05.1897
Leitsatz Fällt das Verhältnis des einen Ehegatten zu dem Adoptivkinde des anderen unter § 51 Nr. 3 St.P.O.? Kann dasselbe insbesondere als ein zur Zeugnisverweigerung berechtigendes Verschwägertsein im Sinne der bezeichneten Vorschrift aufgefaßt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB150075
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