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Aktenzeichen 1392/97

Datum 04.05.1897

Leitsatz 1. Darf ein in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommener Richter in dem folgenden wiederaufgenommenen Verfahren als beauftragter oder ersuchter Richter Zeugen vernehmen? 2. Bildet es einen Revisionsgrund, wenn in der Hauptverhandlung eine Zeugenaussage verlesen wird, die vor einem kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossenen Richter abgegeben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB130070

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