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Aktenzeichen 1151/97
Datum 22.04.1897
Leitsatz Ist in einer und derselben Handlung ein Verbrechen des Diebstahlsversuches und eine Übertretung nach § 370 Nr. 5 St.G.B.'s begangen, wenn der Thäter, um Geld u. dgl. zu stehlen, sich zur Nachtzeit in ein bewohntes Gebäude eingeschlichen, dort aber nur Genußmittel von unbedeutendem Werte oder in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauche weggenommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB120067
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