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Aktenzeichen 675/97
Datum 25.03.1897
Leitsatz Sind in Württemberg die Oberamtsärzte durch ihren Diensteid auch für die Erstattung von gerichtlichen Gutachten der in ihr Amt einschlagenden Art im allgemeinen beeidigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB090033
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