zurück

Aktenzeichen 675/97

Datum 25.03.1897

Leitsatz Sind in Württemberg die Oberamtsärzte durch ihren Diensteid auch für die Erstattung von gerichtlichen Gutachten der in ihr Amt einschlagenden Art im allgemeinen beeidigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB090033

Download PDF

zurück