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Aktenzeichen 4040/96

Datum 24.01.1897

Leitsatz 1. Ist in Elsaß-Lothringen für die Verteilung und Kolportage von Zeitungen und Wahlaufrufen eine administrative Erlaubnis erforderlich? 2. Setzt die in gewisser Hinsicht für Wahlaufrufe bestehende gesetzliche Vergünstigung voraus, daß sämtliche zu verteilenden Exemplare des Wahlaufrufes mit der eigenhändigen oder nachgedruckten Unterschrift des Wahlkandidaten versehen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CB010001

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