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Aktenzeichen 311/81

Datum 16.03.1881

Leitsatz 1. Kann die Entscheidung des Instanzrichters, daß eine bestimmte Kundgebung sich als Beleidigung darstelle, mit der Revision angefochten werden? 2. Bedarf der Dolus einer besonderen Feststellung, wenn der aus §. 20 des Preßgesetzes und §§. 95. 185. 186 St.G.B.'s angeklagte verantwortliche Mitarbeiter einer periodischen Zeitschrift bestreitet, daß er sich der im Eröffnungsbeschlusse angenommenen Tragweite und Richtung eines von ihm veröffentlichten Artikels bewußt gewesen sei? 3. Genügt gegenüber der Verteidigung, daß die inkriminierte Äußerung nur eine Kritik enthalte, die Feststellung des Vorhandenseins einer Beleidigung? 4. Kann für eine Mehrheit von Rechtsverletzungen, begangen durch Veröffentlichung eines und desselben Zeitungsartikels, das Verhältnis der Real-Konkurrenz angenommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0A80433

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