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Aktenzeichen 213/81
Datum 09.03.1881
Leitsatz Macht sich derjenige, welcher bei einem Submissionstermine einen Bieter unter der Drohung, daß er anderenfalls unterbieten werde, zur Zahlung einer Geldsumme nötigt, einer Erpressung schuldig; wonach bestimmt sich insbesondere die Absicht, einen widerrechtlichen Vermögensvorteil zu erlangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0A60429
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