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Aktenzeichen 479/81

Datum 19.03.1881

Leitsatz Ist es einfacher oder schwerer Diebstahl, wenn der Dieb, welcher zur Begehung einer nach §. 370 Nr. 5 St.G.B.'s strafbaren Entwendung eingestiegen ist, die Gelegenheit benutzt hat, um einen gemeinen Diebstahl zu begehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0A30423

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