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Aktenzeichen 526/81

Datum 14.03.1881

Leitsatz 1. Ist ein städtischer Bezirksvorsteher in Altpreußen, bezw. ein in der preußischen Gemeindearmenverwaltung eine Stelle einnehmendes Gemeindemitglied ein Gemeindebeamter und mittelbarer Staatsbeamter? 2. Erfordert der Begriff eines Beamten die Befugnis zu selbständigen Anordnungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0A10420

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