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Aktenzeichen 362/81

Datum 03.03.1881

Leitsatz Darf, wenn eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verletzt, dem einen Strafgesetz eine solche Anwendung gegeben werden, daß das Gericht unter das Strafmaß herabgeht, welches das andere der konkurrierenden Strafgesetze als Strafminimum vorschreibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0950390

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