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Aktenzeichen 82/81

Datum 04.03.1881

Leitsatz 1. Bedarf es eines Gerichtsbeschlusses über die Nachbeeidigung eines Zeugen, und der speciellen Angabe von Gründen für dieselbe? 2. Welches ist der Unterschied zwischen Beschädigung und Verfälschung einer Urkunde, und wann schließt der Akt der Beschädigung zugleich die Verfälschung in sich? 3. Kann die Absicht, einen Vermögensvorteil zu erlangen, in der Anzeige eines Meineides bei der Staatsanwaltschaft behufs gerichtlicher Strafverfolgung gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B08D0370

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