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Aktenzeichen 346/81
Datum 04.03.1881
Leitsatz Was ist erforderlich, um im Sinne des §. 250 St.P.O. anzunehmen, daß der Anfenthalt eines Zeugen nicht zu ermitteln gewesen ist? Gehört dazu die Verschollenheit des Zeugen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B08C0367
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