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Aktenzeichen 3399/80

Datum 11.02.1881

Leitsatz 1. Ist die Frage, ob eine bewegliche Sache eine fremde im Sinne des §. 246 St.G.B.'s sei, nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu beurteilen? 2. Erlangt aus einer simulierten Darlehns- und Hypotheken-Verschreibung der fingierte und in das Grundbuch eingetragene Darlehnsgläubiger ein Forderungs- und Hypotheken-Recht gegen den angeblichen Schuldner, bezw. gegen das verpfändete Grundstück, sowie das Eigentum an dem ausgefertigten Hypotheken-Dokumente? 3. Kann eine unkörperliche Sache, z. B. ein Forderungsrecht, das Objekt einer Unterschlagung bilden? 4. Kann ein Hypotheken-Dokument als solches und bezw. als Beweisurkunde unterschlagen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0850344

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