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Aktenzeichen 79/81

Datum 05.02.1881

Leitsatz 1. Was ist rechtswidrige Absicht im Sinne des Urkundenfälschungsbegriffes? 2. Unter welchen Voraussetzungen liegt in der Unterzeichnung einer Quittung von seiten des Empfängers einer Zahlung mit einem falschen Namen eine Urkundenfälschung? 3. Gehört es zum Wesen der Urkundenfälschung, daß von der gefälschten Urkunde gerade in Beziehung auf dasjenige rechtliche Verhältnis Gebrauch gemacht wird, zu dessen Beglaubigung die Urkunde eigentlich bestimmt ist? 4. Liegt Urkundenfälschung vor, wenn das falsche Dokument nicht in seiner Eigenschaft als Urkunde, sondern in anderer Weise als Täuschungsmittel gebraucht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0830337

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