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Aktenzeichen 3085/80

Datum 15.01.1881

Leitsatz Ist nach preußischem Rechte die während der Dauer des Mietvertrages erfolgte Veräußerung der vom Mieter eingebrachten, ihm eigentümlich gehörenden Sachen dem gesetzlichen Pfandrechte des Vermieters gegenüber von Wirkung, wenn bei Geltendmachung des aus demselben fließenden Zurückbehaltungsrechtes die Sachen sich noch im Besitze des Mieters befinden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B07B0322

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